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AGB


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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen des LEO-NET für die Nutzung von JOEplus

 

Präambel

Das LEO-NET stellt exklusiv und ausschließlich seinen Mitgliedern zur kostenfreien Nutzung das Stellenportal JOEplus zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen für ERASMUS und Leonardo Praktika zur Verfügung. Speziell auf die Nutzung von JOEplus beziehen sich diese AGB.

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem LEO-NET GmbH (wir), mit Sitz in Wien und ihrem jeweiligen Auftraggeber.

 

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.

 

2. Vertragsgegenstand

(1) Wir stellen unseren Mitgliedern über die Internetplattform JOEplus, verfügbar unter joeplus.org, Produkte und Dienstleistungen zur Personalbeschaffung gemäß unseren Leistungsbeschreibungen zur Verfügung.

Wir bieten unseren Mitgliedern dabei insbesondere die Darstellung von Anzeigen eines Stellenanbieters im Internet auf unseren Internetseiten an.

 

3. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt mit Überlassung eines Tickets für JOEplus zustande.

 

4. Urheberrechte

(1) Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums - oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Auftraggeber bzw., das Mitglied.

 

(2) Das Mitglied bzw. der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Auftraggeber bestätigt mit der Anzeigenschaltung bzw. der Auftragserteilung, dass er für sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und Daten ist bzw. darüber frei verfügen kann.

 

5. Pflichten des Auftraggebers (Mitglieds)

 

(1) Der Auftraggeber garantiert, in seinen Anzeigen nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen und die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einzuhalten.

 

(2) Wir behalten uns vor, vom Auftraggeber erteilte oder selbst eingestellte Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht auszuführen bzw. zu löschen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, missbräuchlich ist oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

 

(3) Logos für Anzeigen müssen als JPG, PNG oder GIF vorliegen.

 

(4) Wir behalten uns ferner das Recht vor bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist ("Unzulässige Inhalte"). Das Gleiche gilt, soweit in Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Wir sind berechtigt solche Inhalte, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

 

(5) Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind gegen uns geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

 

6. Anzeigenschaltung

(1) Wir veröffentlichen im Namen des Auftraggebers Stellenanzeigen im Internet. Es gilt die Leistungsbeschreibung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

(2) Anzeigen sind ausschließlich beschränkt auf ERASMUS und Leonardo Praktika.

 

(3) Anzeigen bei denen Bewerber in Vorleistung treten müssen oder finanzielle Eigeninvestitionen zu erbringen sind, oder das Einkommen des einzelnen Bewerbers abhängig von seinem eigenen Verkaufsvolumen ist fallen in die Kategorie ("Unzulässige Inhalte") nach Absatz 5. (4) und berechtigen uns zur erstattungsanspruchslosen Löschung.

 

6.1 Inhalt und Rechte an Anzeigen

(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.

 

(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

 

(3) Wir erwerben an allen von uns erstellten und veröffentlichten Anzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte.

 

6.2 Linking/Framing

(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten Anzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir werden uns bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.

 

6.3 Archivierung von Anzeigen

(1) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.

 

6.4 Selbstschaltung von Anzeigen

(1) Wir stellen dem zur selbstständigen Darstellung von Stellenanzeigen berechtigten Auftraggeber einen Zugangscode (Benutzerkennung und Passwort) für die Nutzung der hierzu erforderlichen Software zur Verfügung. Der Auftraggeber kann damit im Rahmen der Möglichkeiten dieser Software seine Stellenanzeige selbst erstellen. Stellenanzeigen sind grundsätzlich als Fließtext zu schalten. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass Benutzerkennung und Passwort nur von autorisierten Personen benutzt wird.

 

7. Beendigung des Vertrags

(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

 

(2) Wir sind zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten erheblich verletzt oder Insolvenz anmeldet.

 

8. Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen soweit und solange diese Informationen

 

a. nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder

 

b. dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind, oder

 

c. dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren.

 

Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Als Dritte gelten nicht Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom LEO-NET beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.

 

(2) Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zuhaltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

 

(3) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.

 

 

9. Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste

(1) Wir geben dem Auftraggeber lediglich die Möglichkeit des Zugriffs auf unsere Dienste. 

 

(2) Wir gewährleisten nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass unsere Daten und Dienste ohne unser Verschulden nicht jederzeit verfügbar sind. Insbesondere stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Dienste nicht verfügbar sind,

 

 

10. Haftung

(1) Die von uns veröffentlichten Anzeigentexte sind fremde Inhalte, für die wir nicht verantwortlich sind. Für die Inhalte der Anzeige, insbesondere für deren Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. LEO-NET stellt lediglich die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von Anzeigentexten Dritter zur Verfügung.

 

(2) Die Haftung von uns ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von LEO-NET oder deren gesetzlichen Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruht, eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Ist eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden, ist die Haftung von LEO-NET auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

(3) Die Seite joeplus.org und ihre Subdomains enthalten Links zu anderen Internet-Seiten. Wir tragen keinerlei Verantwortung für den Datenschutz oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.

 

(4) Wir haften nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen, sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge dieses Angebots bzw. Vertragsschlusses z.B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Bewerbungen getätigt wurden. Wir haften nicht für die Richtigkeit der veröffentlichten Daten in den Stellenanzeigen, sowie der in diesen Anzeigen enthaltenden Sachaussagen.

 

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

11. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Wir behalten sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von uns unter leonet.joeplus.org/info .

 

(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung dieser Frist hingewiesen.

 

(3) Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Kunden gegen die geänderten Geschäftsbedingungen sind wir berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Kunden werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche gegen uns geltend machen.

 

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der einheitlichen UN - Kaufgesetze.

 

13. Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform

(1) Erfüllungsort ist Wien.

 

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Republik Österreich, so ist Wien ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

 

(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.

 

(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

LEO-NET, 12. Juni 2010